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Berlin prescht vor: Wie der Staat Schwerkriminellen die Protzkarren und Villen wegnehmen will

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04.03.2026

PS-starke Protzautos, Villen und dicke Konten: Der Staat will den Schwerkriminellen illegal erlangte Vermögenswerte leichter abnehmen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative startet Berlin jetzt. Am Dienstag beschloss der Senat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Beweislastregelung bei der Abschöpfung kriminell erlangten Vermögens nach § 76a Strafgesetzbuch. Der Entwurf soll in den Bundesrat eingebracht werden.Bisher geraten Ermittler immer wieder an ihre Grenzen, wenn sie bei einem Schwerkriminellen hohe Vermögenswerte finden, die ganz und gar nicht im Verhältnis zu dessen offiziellem Einkommen stehen.

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Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit: Bei einem wegen Waffenbesitzes vorbestraften Mann, der seit Jahren Sozialleistungen bezieht, werden wertvolle Schmuckstücke gefunden. Weil man nicht weiß, woher sie stammen, werden sie sichergestellt; ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche wird eingeleitet. Der Betreffende macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und das Geldwäscheverfahren wird eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft ihm keine konkrete Straftat nachweisen kann, aus der die Schmuckstücke stammen.

Bleibt die Frage nach dem Missverhältnis zwischen seinen Einnahmen und dem sichergestellten Schmuck. Bereits heute kann die Staatsanwaltschaft bei Gericht die sogenannte selbstständige erweiterte Einziehung beantragen. Dabei geht es aber allein um die Frage, ob die Schmuckstücke aus einer Straftat stammen und deshalb dauerhaft eingezogen werden können. Zur Herkunft der Schmuckstücke sagt der Betreffende, er habe sie seit langer Zeit günstig erworben, Belege dafür könne er nicht vorlegen. In diesem Fall müssen die Schmuckstücke zurückgegeben werden, wenn das Gericht Restzweifel an ihrer illegalen Herkunft hat. Diese Zweifel gehen zurzeit zulasten des Staates – obwohl ein legaler Erwerb angesichts seiner Einkommensverhältnisse wenig plausibel erscheint.

100.000 Euro im Mantel eingenäht

Ein weiteres Beispiel: Am Hauptstadtflughafen BER werden bei der Einreise eines Mannes in dessen Mantel eingenähte Banknoten im Wert von 100.000 Euro gefunden. Allerdings geht der Mann seit Jahrzehnten nur einem Minijob nach. Zur Herkunft des Geldes sagt er, er habe im Ausland geerbt. Er habe kein Vertrauen in Banken und deshalb das Geld bei sich. Auch in seinem Fall werden wegen des auffälligen Missverhältnisses zu seinem Einkommen Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet und das Bargeld sichergestellt. Auch nach Einstellung des Geldwäscheverfahrens beantragt die Staatsanwaltschaft die selbstständige erweiterte Einziehung. Doch wenn sich die illegale Herkunft des Geldes nicht nachweisen lässt, muss das Geld zurückgegeben werden.

Am Sonntag saß ein 39-Jähriger aus dem Raum Wiesbaden im ICE nach Wien, als die Grenzbeamten in seinem Koffer eine Plastiktüte mit rund 150.000 Euro und einem Bündel Schweizer Franken fanden. Der Mann konnte nicht erklären, woher er das Geld hat. Trotzdem – auch er wird es wohl zurückbekommen.

Solche Vermögenswerte können zurzeit nur eingezogen werden, wenn keine Zweifel an der rechtswidrigen Herkunft bestehen. Die Beweise sind nur schwer zu erbringen, weshalb sich der Staat in einer „strukturellen Beweisnot“ befindet. Ein Beschuldigter kann von seinem Schweigerecht Gebrauch machen, muss sich nicht selbst belasten und kann abwarten, ob dem Staat der Nachweis einer illegalen Herkunft gelingt.

Kritiker verweisen auf das Grundgesetz, das Eigentum garantiert

„An der Stelle wollen wir ansetzen“, sagte Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) am Dienstag bei der Senatspressekonferenz. „Dieser strukturellen Beweisnot kann man nur begegnen, wenn man diesen Zweifel an der Stelle umkehrt.“ Künftig sollen Restzweifel daran, ob Vermögen aus einer Straftat stammt, nicht mehr ohne weiteres zugunsten des Betroffenen interpretiert werden. Für den Fall, dass zwischen dem Wert des sichergestellten Gegenstandes und den rechtmäßigen Einkünften des Betroffenen ein grobes Missverhältnis besteht, soll die rechtswidrige Herkunft vermutet werden.

Ein grobes Missverhältnis liege vor, wenn der Betroffene bei lebensnaher Betrachtung den Gegenstand nicht mit seinen legalen Einkünften erwirtschaftet haben kann, so Badenberg. Das sei eine gesetzliche Vermutung, die durch den Betroffenen widerlegt werden kann, indem er darlegt, dass er den Gegenstand ganz legal erworben hat und Nachweise vorlegt. Die Einziehung soll künftig möglich sein, selbst wenn Restzweifel an der illegalen Herkunft bleiben.

Kritiker einer Beweislastumkehr verweisen auf den Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Recht auf Eigentum garantiert. „Aus unserer Sicht ist die vorgeschlagene Regelung mit höherem Recht vereinbar“, entgegnet Badenberg. Zudem gelte weiterhin der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Denn der Amtsermittlungsgrundsatz gelte weiter und die betreffende Person habe jederzeit die Möglichkeit, Angaben zur rechtmäßigen Herkunft des Vermögenswertes zu machen. Zudem betreffe dies nur Gegenstände, die aus schweren Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität stammen. Nicht bei jedem Delikt könne diese Vermutung eingreifen, sondern nur bei Taten wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Menschenhandel, Terrorismus oder kriminellen Vereinigungen.

Berlin zog schon Clan-Immobilien ein

Mit der neuen Regelung soll es künftig schwieriger sein, Erträge aus Straftaten zu behalten und daraus wirtschaftliche Vorteile zu ziehen. Badenberg glaubt, dass ihr Vorschlag durchkommt, und sieht Bremen an ihrer Seite. Auch die Innenministerkonferenz habe sich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Man werde mit den Kollegen das Gespräch suchen, sagt sie. „Ich bin zuversichtlich, weil ich parteiübergreifend nie Differenzen feststellen konnte.“

Schon 2017 beschloss der Bundestag eine gewisse Beweiserleichterung für die Ermittlungsbehörden. So konnte Berlin im Wege der selbstständigen erweiterten Einziehung diverse Clan-Immobilien einbehalten – allerdings war dies mit aufwendigen Ermittlungen im Ausland und langen Gerichtsverfahren verbunden, um nachzuweisen, dass die Immobilien mit kriminell erwirtschaftetem Geld erworben wurden. Doch blieben aus Sicht von Ermittlern gravierende Lücken bestehen.

Während nicht wenige Juristen eine Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung, wie sie etwa schon in Italien gilt, mit Verweis auf das Grundgesetz ablehnen, äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Dienstag zufrieden: „Sie ist der einzige Weg, um zu verhindern, dass weiterhin inkriminiertes Vermögen in den legalen Kreislauf gespült wird und ein echter Gamechanger im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität“, erklärte der Landesvorsitzende Stephan Weh. Deutschland sei ein Geldwäscheparadies, in dem jährlich gut 100 Milliarden Euro aus Prostitution, Schutzgelderpressung, Waffen- oder Drogenhandel sowie anderen Straftaten in Immobilien, Fahrzeuge und andere Luxusgüter investiert würden. „Bei Finanzermittlungen aber stoßen unsere Kolleginnen und Kollegen immer wieder an ihre Grenzen, weil internationale Geldflüsse über diverse Methoden wie Hawala-Banking verschleiert werden und zwei verkaufte Häuser im Libanon bei einem Sozialhilfe empfangenden Drogendealer als Ausrede reichen.“


© Berliner Zeitung