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Warum das Ärgernis Eigenmietwert noch eine Weile bleiben könnte

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thursday

Analyse Warum das Ärgernis Eigenmietwert noch eine Weile bleiben könnte

Das Parlament hat sich auf eine Variante zur Abschaffung des Eigenmietwerts geeinigt. Nur: Übersteht das Ansinnen so auch eine Volksabstimmung?

Michael Graber 19.12.2024, 06.23 Uhr Drucken Teilen

Für Senioren, die in einem abbezahlten Haus wohnen, wird es spürbare finanzielle Erleichterungen geben.

Bild: Getty

Der Eigenmietwert soll weg. Wer ein Eigenheim besitzt, ärgert sich jedes Jahr bei der Steuererklärung, wenn da noch eine fiktive Miete auf das Einkommen draufgeschlagen wird. Das tut weh. Und sorgt seit Jahren für emotionale Debatten. Nun scheint eine Lösung in Griffweite.

Für viele dürfte der harte Realitätscheck aber ernüchternd ausfallen. Es geht hier nicht «nur» um eine Abschaffung des Eigenmietwerts, sondern um einen generellen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung. All die Abzüge, die heute gemacht werden können, fallen weg. Keine Unterhaltsabzüge mehr und für das Gros aller Eigenheimbesitzer auch keine Schuldzinsabzüge mehr.

Finanziell richtig ins Gewicht fallen dürfte der Systemwechsel für viele nicht. Gerade wer heute viel in sein Haus investiert oder nicht über genügend Mittel verfügt, um die Hypothekarsumme grösstenteils zu amortisieren, der profitiert nicht wirklich von der Abschaffung des Eigenmietwerts. Das gilt vor allem dann, wenn die Hypozinsen steigen sollten.

Für Senioren, die in einem abbezahlten Haus wohnen, wird es dagegen spürbare Erleichterungen geben. Das mag Betroffene freuen. Dass Bund und Kantone Steuereinnahmen von 1,7 Milliarden Franken entgehen, war bei den Befürwortern des Systemwechsels kaum ein Thema. In einer allfälligen Abstimmung könnte sich das rächen.

Kommt hinzu: Wer sein Haus ausfinanziert hat, der dürfte in aller Regel eher vermögend........

© Basellandschaftliche Zeitung


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