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Wolfsrudel-Prozess: Lenzburg löst das Problem nicht

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Wolfsrudel-Prozess: Lenzburg löst das Problem nicht

Von Christoph Grenacher

Vor einem Aargauer Gericht stehen fünf junge Männer — zwei davon mit Asperger-Syndrom. Der Gutachter sagt: Das Zentralgefängnis Lenzburg ist für sie der falsche Ort. Die Staatsanwältin beantragt trotzdem eine Freiheitsstrafe.

Am Bezirksgericht Rheinfelden läuft seit Wochen ein Prozess, der schweizweit Aufsehen erregt. Fünf junge Männer aus dem Fricktal stehen vor Gericht – wegen eines Deliktcocktails, den man sonst eher aus amerikanischen True-Crime-Serien kennt. Die Gruppe nannte sich selbst «Das Wolfsrudel». Die Medien sprechen vom «Wolfsrudel-Prozess» oder, nach den systematisch zerstörten Datenleitungen, vom «Cable-Cut-Prozess».

Der Hauptangeklagte (links), in dieser Zeitung «Adrian» genannt, sitzt seit Mai 2024 im Zentralgefängnis Lenzburg.

Der Hauptangeklagte, in dieser Zeitung «Adrian» genannt, sitzt seit Mai 2024 im Zentralgefängnis Lenzburg. Er ist 2005 geboren, war also achtzehn, als die Untersuchungshaft begann. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragt zehn Jahre unbedingte Freiheitsstrafe. Und – in derselben Anklageschrift, auf derselben Seite – eine ambulante vollzugsbegleitende Massnahme zur Behandlung seines Asperger-Syndroms.

Das ist kein Druckfehler. Es ist ein Widerspruch, der den Kern des Verfahrens berührt.

Denn der Gutachter, den das Gericht beigezogen hat, sagte am dritten Verhandlungstag unmissverständlich, eine ambulante Massnahme im laufenden Strafvollzug sei «eher ungeeignet». Was Adrian brauche, sei eine kontrollierte Resozialisation im echten Alltag – Wohnheim, enge Therapie, stufenweise Lockerungen. Johannes Kirchebner, forensischer Psychiater, empfiehlt also genau das, was Lenzburg nicht leisten kann und nicht leisten soll. Gutachter Kirchebner ist Klinikdirektor der Universitätsklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie an den Universitären Psychiatrischen Diensten Bern (UPD).

Eine lange Liste an Delikten

Was Adrian und seine vier Mitbeschuldigten (ein sechster Angeklagter kam vors Jugendgericht) zwischen 2022 und 2024 angerichtet haben, ist........

© Aargauer Zeitung