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Medienschaffende werden fürs Berichten und nicht fürs Verschweigen bezahlt

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Medienschaffende werden fürs Berichten und nicht fürs Verschweigen bezahlt

Weshalb es völlig klar ist, dass die Urkundenfälschung des Eishockey-Trainers an die Öffentlichkeit gehört.

Wir waren nicht dabei, als Patrick Fischer, der Coach der Schweizer Eishockeyaner, SRG-Journalisten erzählte, er habe sich ein gefälschtes Covid-Impfzertifikat besorgt, um das Team zu den Olympischen Spielen nach China begleiten zu können. Doch es hätte schon sehr aussergewöhnlichen Umstände bedurft, um zu rechtfertigen, dieses Eingeständnis nicht öffentlich zu machen.

Vor allem ein Kontext ist relevant: Die Urkundenfälschung mag er aus privaten Gründen begangen haben, aber sie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Trainer-Funktion. Und diese macht ihn zur öffentlichen Person. Als Journalist nicht zu berichten, hätte geheissen, seinen Job nicht zu machen.

Daran ändert sich auch nichts, hätte er die Geschichte «vertraulich» erzählt. Als Medienschaffende sind wir immer gehalten, vertrauensvoll gerade mit vertraulichen Informationen umzugehen. Doch verpflichtet sind wir der Öffentlichkeit und nicht jenen, die unter dem Siegel der Vertraulichkeit eine Verschwiegenheit einfordern.

Gerade der Sportjournalismus – abhängig von Vereinen und Verbänden, die den Zugang zu den Sportlern kontrollieren – ist gefährdet, in einem «embedded journalism» gefangen zu sein. Vielleicht typisch, dass im Fall Fischer gerade kein Sportjournalist am Werk war.

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