Update zum häuslichen Arbeitszimmer
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können in der Einkommensteuererklärung seit 2023 nur noch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet.
Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der in seiner Lage, Funktion und Ausstattung in die häusliche Sphäre eingebunden ist und ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu beruflichen oder betrieblichen Zwecken genutzt wird. Eine untergeordnete private Nutzung von weniger als zehn Prozent ist unschädlich.
Bei der Frage, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, ist der inhaltliche (qualitative) Schwerpunkt der Betätigung entscheidend. Der zeitliche (quantitative) Umfang der Nutzung kann nur als Indiz gelten.
Den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer haben typischerweise Schriftsteller, Künstler und IT-Fachleute.
Lehrer,........
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