Spätestens ab 2028 gilt im sogenannten Business-to-Business-Bereich: Die Papierrechnung hat ausgedient. Was es zu beachten gilt.
Ursula Bordihn
Die E-Rechnung kommt. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Verpflichtung zur elektronischen Rechnung eingeführt. Es wird für Unternehmen in Deutschland bald verpflichtend sein, Rechnungen an andere Unternehmen mit Sitz in Deutschland im Business-to-Business-Bereich (B2B) elektronisch zu erstellen und zu versenden. Für eine Übergangsfrist dürfen noch Papierrechnungen versendet werden.
Mit der Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungslegung schafft der Gesetzgeber die Voraussetzungen zur späteren Einführung eines digitalen Meldesystems für Zwecke der Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen. Das Meldesystem soll eine Echtzeitprüfung von Rechnungen ermöglichen und zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung beitragen.
Die Einführung des Meldesystems ist für 2028 geplant, vorher und in Vorbereitung auf dieses System wird die E-Rechnung verpflichtend eingeführt.
Wichtig zu wissen: Ein PDF ist keine E-Rechnung!
An eine E-Rechnung sind bestimmte technische Voraussetzungen und Strukturen gekoppelt. Das strukturierte elektronische Format der E-Rechnung soll der europäischen Norm EN 16 931 entsprechen. Gängige Formate für E-Rechnungen sind das ZUGFeRD Format und die XRechnung. Im........