„So anständig die Frauen sich aber benahmen, so wenig ritterlich die Herren, die sogar manche Fenster zerbrachen", ist in der Wiener Zeitung vom 28. August 1848 zu lesen. Was die Herren damals so aufregt und „wenig ritterlich" agieren lässt? Mehrere hundert Frauen haben sich im Salon des Wiener Volksgartens versammelt, um gemeinsam für die Gleichberechtigung der Frauen und den Zugang zu Bildung zu kämpfen. Die Männer schäumen und schüchtern die Frauen ein – allerdings nur anfangs. Noch am selben Tag gründen die Frauen den „Ersten Wiener Demokratischen Frauenverein". Es ist einer der ersten zahlreicher Meilensteine am Weg zu Gleichberechtigung und Chancengleichheit zwischen Mann und Frau in Österreich.

Die Wiener Zeitung schreibt noch am selben Tag des 28. August 1848 in ihrer Abend-Beilage konkret Folgendes: „Auch Wien hat seinen Frauen-Club! Heute Vormittag fanden sich gegen 300 Frauen im Saale des Volksgartens zu einer Versammlung ein, welche eine Ungenannte durch ein Plakat berufen hatte. Das Lokale durch seine bis zur Erde reichenden großen Fenster bot den neugierigen Herren willkommene Gelegenheit, sich die Geschichte zu beschauen. So anständig die Frauen sich aber benahmen, so wenig ritterlich die Herren, die sogar manche Fenster zerbrachen. Dadurch scheint die Urheberin des Ganzen so eingeschüchtert worden zu sein, dass sie erst dann hervortrat, als sich alles aufzulösen schien, und auch dann bildete sie nur einzelne Gruppen um sich. Endlich bestieg sie auf allgemeines Verlangen einen Tisch und erklärte den projektierten Zweck der Versammlung dahin: Vermittlung zwischen Nationalgarde und Arbeitern sowie Sammlung von Beiträgen, um die Arbeiterinnen für die ihnen entzogenen 5 Franken zu entschädigen.

Dagegen wurde von der Majorität Einspruch getan: Politische Gegenstände müssten einem Frauenclub fremd bleiben."

Die in der Wiener Zeitung genannten 5 Franken beziehen sich darauf, dass kurz davor der Minister für öffentliche Arbeiten, wie der Arbeitsminister damals bezeichnet wurde, den ohnehin geringen Lohn für Frauen und Kinder reduziert hat. Die ersten Frauendemonstrationen finden statt, am 23. August 1848 gibt es auch eine Arbeiter:innendemonstration am Praterstern. 1848 sollte generell als Revolutionsjahr in die Geschichte eingehen, in dem ein großer Teil der Länder Mitteleuropas demonstriert, unter anderem gegen politische Systeme und Lohnkürzungen.

Auch und vor allem für die Frauen ist das Jahr 1848 ein ganz besonderes. Zum ersten Mal fordern sie, dass die Menschenrechte auch für Frauen gelten sollen. Sie verlangen das Recht auf Arbeit, die Geld bringt – und nicht nur rein karitativen Zwecken dient, wie das zu dieser Zeit der Fall ist. Sie wollen ein Recht auf Bildung und: das Frauenwahlrecht.

Was einzigartig begann, sollte aber bald enden: Am 31. Oktober 1848, nach nur etwas mehr als zwei Monaten, wird der „Erste Wiener Demokratische Frauenverein" wieder aufgelöst. Dessen Gründerin Karoline von Perin, die im August im Wiener Volksgarten auf besagten Tisch gestiegen ist, um den Zweck der Frauenversammlung zu erklären, wird verhaftet. Sie verliert das Sorgerecht für ihre Kinder und flüchtet schließlich nach München. Erst als von Perin alle ihre Forderungen zurücknimmt, darf sie zurück nach Wien.

Der Kampf um Bildung, um die Öffnung der Universitäten und des Arbeitsmarktes für Frauen sowie um das politische Wahlrecht geht aber weiter. Er ist auch nach 1848 ein erbitterter, und mehrere Erfolge liegen noch gar nicht so lang zurück. Hier einige der wichtigsten Meilensteine für die Frauen in Österreich in chronologischer Reihenfolge.

Seit der Gründung des „Ersten Wiener Demokratischen Frauenvereins" bis zur Einführung des Frauenwahlrechts sollten noch 70 Jahre vergehen. Schon seit den 1890er-Jahren steht es zwar im Parteiprogramm der Sozialdemokraten, erst 1918 erhalten aber tatsächlich auch fast alle Frauen, die über 20 Jahre alt sind, das Wahlrecht – Prostituierte bleiben weiterhin ausgeschlossen. Sie dürfen erst 1923 zum ersten Mal wählen.

Das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht gibt es da bereits seit 1907. Dann kam der Erste Weltkrieg (1914 bis 1918), in dem sich Frauen in bis dahin typischen „Männerberufen" wie Briefträger:in, Schaffner:in oder Rauchfangkehrer:in behaupten mussten. So trieben sie die Emanzipation voran, während ihre Männer an der Front kämpften. Diese Veränderung des Bildes der Frau war vermutlich mit ein Grund, warum das Frauenwahlrecht schließlich eingeführt wird – und zwar in mehreren Ländern Europas.

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Nach der Einführung des Frauenwahlrechts 1918 ziehen im März 1919 die ersten acht Frauen als Abgeordnete ins Parlament ein und sind Teil der Konstituierenden Nationalversammlung, die zu ihrer ersten Sitzung zusammentritt. Die acht Frauen sind Anna Boschek, Emmy Freundlich, Adelheid Popp, Gabriele Proft, Therese Schlesinger, Amalie Seidel und Maria Tusch für die Sozialdemokratische Partei sowie Hildegard Burjan für die Christlichsoziale Partei. Insgesamt besteht das österreichische Parlament damals aus 170 Abgeordneten. Die erste weibliche Ministerin wird 1966 Grete Rehor (ÖVP) sein, zuständig für die soziale Verwaltung, und die erste Frauenministerin 1991 Johanna Dohnal (SPÖ). Die erste Präsidentin des Nationalrats wird 2006 Barbara Prammer (SPÖ). 2019 wird Brigitte Bierlein zur ersten Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs ernannt.

Genauso wie beim Frauenwahlrecht setzt eine generelle Öffnung der Universitäten für Frauen bereits im 19. Jahrhundert ein, und das sogenannte Frauenstudium avanciert zum Schlagwort. Allerdings nur, was die europäische Ebene betrifft – Österreich ist diesbezüglich lang restriktiv und hinkt gemeinsam mit Preußen hinter dem Rest Europas nach. Die Universitäten werden nur schrittweise für Frauen geöffnet: 1897 dürfen Frauen in Österreich erstmals Philosophie studieren, drei Jahre später auch Medizin und Pharmazie.

Der Erste Weltkrieg bringt die Öffnung der Unis zum Stocken. Erst nach dessen Ende können Frauen 1919 an der juridischen Fakultät als ordentliche Hörerinnen inskribieren und ab 1945 – also nach Ende des Zweiten Weltkriegs – an der katholisch-theologischen. Damit sind nun alle Fächer der Universität Wien für Frauen zugänglich. Erst seit 1906 können Mädchen übrigens an einem Mädchengymnasium maturieren, davor war es nur vor einer Kommission an einem sogenannten Knabengymnasium möglich.

Erst 30 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, 1975, tut sich wieder einiges in Sachen Frauenrechte in Österreich, und zwar Gravierendes: Die Familienrechtsreform stellt die Frau in der Ehe dem Mann rechtlich gleich. Die Ehe wird dadurch partnerschaftlich – bisher hatte der Mann in dieser das Sagen. Damit geht einher, dass Frauen ohne Zustimmung des Mannes arbeiten gehen und über den Wohnsitz mitbestimmen dürfen. Ab nun steht es ihnen auch frei, den Familiennamen zu wählen.

Und noch ein weiteres Gesetz tritt in Kraft: Seit 1. Jänner 1975 ist die Fristenregelung für den Schwangerschaftsabbruch straffrei, und die entsprechenden Paragraphen werden ins Strafgesetzbuch aufgenommen (§§ 96-97 StGB). Die Fristenregelung bedeutet konkret, dass ein Schwangerschaftsabbruch durch einen Arzt oder eine Ärztin und nach ärztlicher Aufklärung innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate straffrei ist. Später ist der Embryo strafrechtlich nicht geschützt, wenn die Schwangere extrem jung war, als sie geschwängert wurde, oder wenn ein Abbruch medizinisch notwendig ist. Ergibt zum Beispiel ein Organscreening, dass „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt“ respektive nicht lebensfähig sein wird, ist ein Abbruch bis unmittelbar vor der Geburt ebenfalls straflos.

Erst durch die Sexualstrafrechtsreform 1989 wird ein weiterer Missstand in der Ehe sichtbar, der bisher hinter verschlossenen Schlafzimmertüren stattgefunden hat: Vergewaltigung und geschlechtliche Nötigung in der Ehe oder Lebensgemeinschaft werden strafbar. Im selben Jahr wird die automatische Amtsvormundschaft für die Kinder lediger Mütter abgeschafft.

Dafür, dass Frauen gleich wie Männer behandelt werden, braucht es allerdings ein Gesetz. Dieses kommt im Jahr 1993. Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sieht die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes vor. Um den stark differierenden Löhnen der Männer und Frauen entgegenzuwirken, gibt es bereits seit 1979 das Gesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann bei der Festsetzung des Entgelts. Die wichtigste Änderung erfolgt 2004 mit dem Bundesgesetz zur Gleichbehandlung, das Menschen in der Arbeitswelt vor Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung schützt.

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QOSHE - Warum 1848 eine Frau auf den Tisch steigen musste - Petra Tempfer
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Warum 1848 eine Frau auf den Tisch steigen musste

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08.03.2024

„So anständig die Frauen sich aber benahmen, so wenig ritterlich die Herren, die sogar manche Fenster zerbrachen", ist in der Wiener Zeitung vom 28. August 1848 zu lesen. Was die Herren damals so aufregt und „wenig ritterlich" agieren lässt? Mehrere hundert Frauen haben sich im Salon des Wiener Volksgartens versammelt, um gemeinsam für die Gleichberechtigung der Frauen und den Zugang zu Bildung zu kämpfen. Die Männer schäumen und schüchtern die Frauen ein – allerdings nur anfangs. Noch am selben Tag gründen die Frauen den „Ersten Wiener Demokratischen Frauenverein". Es ist einer der ersten zahlreicher Meilensteine am Weg zu Gleichberechtigung und Chancengleichheit zwischen Mann und Frau in Österreich.

Die Wiener Zeitung schreibt noch am selben Tag des 28. August 1848 in ihrer Abend-Beilage konkret Folgendes: „Auch Wien hat seinen Frauen-Club! Heute Vormittag fanden sich gegen 300 Frauen im Saale des Volksgartens zu einer Versammlung ein, welche eine Ungenannte durch ein Plakat berufen hatte. Das Lokale durch seine bis zur Erde reichenden großen Fenster bot den neugierigen Herren willkommene Gelegenheit, sich die Geschichte zu beschauen. So anständig die Frauen sich aber benahmen, so wenig ritterlich die Herren, die sogar manche Fenster zerbrachen. Dadurch scheint die Urheberin des Ganzen so eingeschüchtert worden zu sein, dass sie erst dann hervortrat, als sich alles aufzulösen schien, und auch dann bildete sie nur einzelne Gruppen um sich. Endlich bestieg sie auf allgemeines Verlangen einen Tisch und erklärte den projektierten Zweck der Versammlung dahin: Vermittlung zwischen Nationalgarde und Arbeitern sowie Sammlung von Beiträgen, um die Arbeiterinnen für die ihnen entzogenen 5 Franken zu entschädigen.

Dagegen wurde von der Majorität Einspruch getan: Politische Gegenstände müssten einem Frauenclub fremd bleiben."

Die in der Wiener Zeitung genannten 5 Franken beziehen sich darauf, dass kurz davor der Minister für öffentliche Arbeiten, wie der Arbeitsminister damals bezeichnet wurde, den ohnehin geringen Lohn für Frauen und Kinder reduziert hat. Die ersten Frauendemonstrationen finden statt, am 23. August 1848 gibt es auch eine Arbeiter:innendemonstration am Praterstern. 1848 sollte generell als Revolutionsjahr in........

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