Zwei Stunden. Beim Streik der Lokführer geht es letztlich noch um zwei Stunden Wochenarbeitszeit. Die Verkürzung von 38 auf 37 Stunden für Schichtarbeiter hat die Bahn angeboten, die GDL beharrt auf 35 Stunden. Und diesen Streit nimmt GDL-Chef Claus Weselsky zum Anlass, den Bahnverkehr für sechs Tage in ein noch größeres Chaos zu stürzen, als es ohnehin wegen Personalmangels und jahrzehntelanger Vernachlässigung auf deutschen Schienen üblich ist.
Tarifkonflikt
Sechstägiger Bahnstreik
GDL-Streik
Die Bahn sei nicht verhandlungsbereit, der Ausstand daher „rechtmäßig, verhältnismäßig und zulässig“, sagt Weselsky. Ja, der Streik ist zulässig. Ja, er ist wohl rechtmäßig. Aber: Nein, es ist nicht verhältnismäßig, wegen der wenigen Fragen, die unter den Tarifpartnern noch strittig sind, den Alltag von Millionen Bahnkunden sechs Tage lang durcheinanderzuwirbeln.
Zur Erinnerung: Es ist der vierte Streik in dieser Tarifrunde. Das Geld ist nicht das große Streitthema dieses Tarifstreits. Bei der Arbeitszeit ist die Bahn der Gewerkschaft entgegengekommen, ein Einstieg in die Verkürzung ist angeboten. Jetzt wäre es höchste Zeit, dass die Gewerkschaft sich bewegt. Sonst werden es die geplagten Kunden tun – weg von der Bahn zum Auto.
Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten
GDL-Streik: Was Bahnreisende und Pendler wissen müssen
Erneut ruft die Lokführergewerkschaft GDL zum Streik auf - diesmal soll er sechs Tage dauern, einschließlich Wochenende. Welche Rechte haben Bahnreisende nun? Und was müssen Arbeitnehmer beachten?
Von dpa