Stand: 04.01.2024, 16:10 Uhr

Von: Ursula Rüssmann

Kommentare Drucken Teilen

Eine staatliche Subventionierung muslimischer Religionsausübung darf nicht heißen, dass die Moscheegemeinden unter Staatskontrolle genommen werden. Ein Kommentar.

Frankreich und Deutschland haben zu Recht das Ziel, den Einfluss ausländischer Regierungen auf die Moscheen im eigenen Land zurückzudrängen. Die Wege sind verschieden, das liegt am unterschiedlichen Religionsverfassungsrecht. Während Frankreich laizistisch verfasst ist, die Moscheen die Imamausbildung also künftig selbst finanzieren sollen, sieht das deutsche Grundgesetz ein kooperatives Miteinander von Staat und Religionen vor. Das gilt für Kirchen und jüdische Gemeinden und muss auch für den Islam gelten.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorschlag von Jens Spahn durchaus sinnvoll, mit einer überwiegend aus Bundesmitteln finanzierten Bundesstiftung muslimischen Gemeinden hierzulande dabei zu helfen, sich von ausländischer Finanzierung zu lösen. Es kommt aber aufs Kleingedruckte an. Eine staatliche Subventionierung muslimischer Religionsausübung darf nicht heißen, dass die Moscheegemeinden unter Staatskontrolle genommen werden. Die Religionsfreiheit verlangt einen Vertrauensvorschuss - wie ihn die schon lange subventionierten Kirchen und jüdischen Gemeinden auch genießen. Bericht S. 8

QOSHE - Fördern ja, Kontrolle nein - Ursula Rüssmann
menu_open
Columnists Actual . Favourites . Archive
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close
Aa Aa Aa
- A +

Fördern ja, Kontrolle nein

9 0
04.01.2024

Stand: 04.01.2024, 16:10 Uhr

Von: Ursula Rüssmann

Kommentare Drucken Teilen

Eine staatliche Subventionierung muslimischer Religionsausübung darf nicht heißen, dass die Moscheegemeinden unter Staatskontrolle genommen werden. Ein Kommentar.

Frankreich und Deutschland haben zu Recht das Ziel, den........

© Frankfurter Rundschau


Get it on Google Play