Für Sophie Karmasin ist das Kapitel „Justiz“ noch nicht abgeschlossen.

Da war nicht mehr viel zu holen. Sophie Karmasin hatte zwar eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen ihre Verurteilung eingebracht. Aber die Generalprokuratur hatte vorab klargemacht, dass sie die Beschwerde für verfehlt hält. Dem schloss sich der „Oberste“ nun an. Karmasin dürfte schon eine düstere Vorahnung gehabt haben.

Für die frühere Familienministerin mag die erstmalige Erfahrung mit der Strafjustiz dramatisch, vielleicht sogar traumatisch gewesen sein. Aber dieses Kapitel ist noch nicht abgeschlossen. Stichworte: Inserate-Affäre/Beinschab-Tool. In dieser Causa ermittelt die WKStA nach wie vor. Ob es am Ende für eine Anklage (etwa wegen Untreue und/oder wegen Bestechlichkeit) reicht, ist offen.

Freilich darf eine Staatsanwaltschaft nicht einfach so, sondern nur bei entsprechender Verurteilungswahrscheinlichkeit Anklage erheben. Aber diese Einschätzung birgt natürlich gewisse Spielräume. Und als besonders zurückhaltend hat sich die WKStA zuletzt nicht erwiesen. Vorläufiges Fazit: Der Prozess um Wettbewerbsmanipulation könnte erst der Anfang gewesen sein.

manfred.seeh@diepresse.com

QOSHE - Nach dem Prozess ist vor dem Prozess - Manfred Seeh
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Nach dem Prozess ist vor dem Prozess

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07.03.2024

Für Sophie Karmasin ist das Kapitel „Justiz“ noch nicht abgeschlossen.

Da war nicht mehr viel zu holen. Sophie Karmasin hatte zwar eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen ihre Verurteilung eingebracht. Aber die Generalprokuratur hatte vorab klargemacht, dass sie die Beschwerde für........

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