Die Altersgrenze für Kassenverträge ist nicht mehr zeitgemäß. Ihr ist gewissermaßen die Geschäftsgrundlage entfallen.

Ärzte, die 70 werden, müssen ihren Kassenvertrag automatisch abgeben. Eine Regelung, die 2009 beschlossen wurde, um auch jüngeren Medizinern den Einstieg ins Kassensystem zu ermöglichen. Eine sinnvolle Maßnahme – in einer Zeit ohne eklatanten Ärztemangel. Mittlerweile haben sich die Bedingungen aber geändert. Kassenstellen können trotz mehrfacher Ausschreibung nicht nachbesetzt werden.

Dennoch will das Gesundheitsministerium die Altersgrenze für Kassenverträge nicht abschaffen. Mit dem Argument, dass bei Unterversorgung ohnehin Ausnahmen möglich seien. Zudem könnten Kassenärzte ja als Wahlärzte weiterarbeiten, wenn sie nicht in Pension gehen wollten. Dasselbe Ministerium will die Zahl der Wahlärzte reduzieren und subventioniert Neugründungen von Ordinationen mit 100.000 Euro.

In Kombination mit den besagten Ausnahmen räumt es quasi ein, dass der Altersgrenze gewissermaßen die Geschäftsgrundlage entfallen ist – nämlich der Überschuss an Kassenärzten. Anstatt also weiterhin ein unzeitgemäßes Gesetz zu untergraben, sollten die neuen Umstände zur Kenntnis genommen und die Altersgrenze aufgehoben werden.

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Mit 70 Jahren ist für Ärzte noch lang nicht Schluss

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17.01.2024

Die Altersgrenze für Kassenverträge ist nicht mehr zeitgemäß. Ihr ist gewissermaßen die Geschäftsgrundlage entfallen.

Ärzte, die 70 werden, müssen ihren Kassenvertrag automatisch abgeben. Eine Regelung, die 2009 beschlossen wurde, um auch jüngeren Medizinern den Einstieg ins Kassensystem zu ermöglichen. Eine........

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