Mitglieder der GDL mit Masken des GDL-Vorsitzenden Weselsky bei einer zentralen Streikkundgebung für Nordrhein-Westfalen vor dem Kölner Hauptbahnhof.

© Quelle: Christoph Reichwein/dpa

Die Deutsche Bahn lässt nun vor Gericht klären, ob die Lokführergewerkschaft GDL zugleich als Arbeitgeber für ihre Mitglieder agieren darf. Damit schwächt sich die GDL und sie macht den vertrackten Tarifkonflikt noch vertrackter. Jetzt ist der Moment für eine Deeskalation gekommen, meint Frank-Thomas Wenzel.

Frankfurt am Main. DB-Personalchef Martin Seiler hat im Tarifkonflikt mit den Lokführern die Operation Damoklesschwert gestartet. Mit einem Schriftsatz an das Landesarbeitsgericht in Frankfurt. 70 Seiten soll er stark sein. Darin bittet der Staatskonzern das Gericht zu klären, ob die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) überhaupt noch Tarifverhandlungen führen und Streiks organisieren darf. Denn die GDL hat eine Leiharbeitsfirma namens Fair Train gegründet.

Etwas Vergleichbares gab es in der Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung bislang nicht. Die Klage ist einerseits etwas für juristische Feinschmecker mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Es dürfte denn auch ein bis zwei Jahre dauern, bis die höchst brisante Fragestellung geklärt ist, ob eine Arbeitnehmervertretung zugleich der Arbeitgeber ihrer Mitglieder sein darf, für die sie Tarifverhandlungen führt.

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Wobei es Teil von Seilers Taktik ist, dass er ausgerechnet jetzt vor Gericht zieht. In der nächsten Woche wollen die Lokführer die Auseinandersetzung eskalieren und ihre Streiks ausweiten. Und die Gründung der Genossenschaft sollte in diesem Tarifkonflikt eigentlich nur ein zusätzliches Werkzeug sein, um den Druck auf Seiler auszuüben: durch die Drohung, der Bahn Lokführer abzuwerben, damit der Staatskonzern gezwungen wird, sie teuer als Leiharbeiter wieder anzuheuern.

Doch mit der Klage schwebt nun über allen Arbeitskampfmaßnahmen der GDL ein Damoklesschwert: Entscheidet das Bundesarbeitsgericht in zwei Jahren, dass die GDL nicht mehr tariffähig ist, dann sind alle GDL-Tarifabschlüsse seit der Fair-Train-Gründung null und nichtig. Die Lokführer werden sich deshalb zweimal überlegen, ob sie tatsächlich nächste Woche die Arbeit niederlegen. Mit Fair Train schießt sich eine Gewerkschaftsführung selbst in die Knie, die ohnehin Maß und Mitte für Tarifverhandlungen längst aus den Augen verloren hat.

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Jetzt ist der Moment für eine Deeskalation gekommen. Als Erstes muss die GDL ihre Fair-Train-Pläne beerdigen. Und dann muss der Kern des Konflikts angegangen werden: Längst ist klar, dass eine Einigung nur über neue Arbeitszeitmodelle für Beschäftigte im Schichtdienst möglich ist. Hilfreich wäre dabei, dass auch von der Bahn das klare Signal kommt, ernsthaft darüber zu verhandeln.

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Tarifstreit bei der Bahn: Wie sich die Lokführer selbst ein Bein stellen

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03.01.2024

Mitglieder der GDL mit Masken des GDL-Vorsitzenden Weselsky bei einer zentralen Streikkundgebung für Nordrhein-Westfalen vor dem Kölner Hauptbahnhof.

© Quelle: Christoph Reichwein/dpa

Die Deutsche Bahn lässt nun vor Gericht klären, ob die Lokführergewerkschaft GDL zugleich als Arbeitgeber für ihre Mitglieder agieren darf. Damit schwächt sich die GDL und sie macht den vertrackten Tarifkonflikt noch vertrackter. Jetzt ist der Moment für eine Deeskalation gekommen, meint Frank-Thomas Wenzel.

Frankfurt am Main. DB-Personalchef Martin Seiler hat im Tarifkonflikt mit den Lokführern die Operation Damoklesschwert gestartet. Mit einem Schriftsatz an das Landesarbeitsgericht in Frankfurt. 70 Seiten soll er stark sein. Darin bittet der Staatskonzern das Gericht zu klären, ob die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) überhaupt noch Tarifverhandlungen führen und Streiks organisieren darf. Denn die GDL hat eine Leiharbeitsfirma namens Fair Train gegründet.

Etwas Vergleichbares gab es in der Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung bislang nicht. Die Klage ist einerseits etwas für juristische Feinschmecker mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Es dürfte denn auch ein bis zwei Jahre dauern, bis die höchst brisante Fragestellung geklärt ist, ob eine Arbeitnehmervertretung zugleich der Arbeitgeber ihrer Mitglieder sein darf, für die sie Tarifverhandlungen führt.

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