Als vier Freunde und ich 2017 eine Gastronomiefirma gründeten, kam schnell die Frage auf: Wer wird die Buchhaltung machen? Dank meiner Berufslehre als Bankkaufmann und meinem betriebswirtschaftlichen Studium war ich prädestiniert für diese Aufgabe. So habe ich in den Anfangsjahren jede Rechnung kontrolliert, bezahlt und verbucht. Das ging so lange gut, bis der Korrekturaufwand unseres Treuhänders grösser war, als wenn er die Buchhaltung gleich selbst geführt hätte.

Wahrscheinlich finden sich viele kleinere Unternehmen in dieser Situation wieder. Das Schweizer Mehrwertsteuergesetz umfasst 63 Seiten und 116 Gesetzesartikel. Die Verordnung gar 64 Seiten und 167 Artikel. Da reicht ein einfaches Studium nicht mehr aus, um den Durchblick zu haben.

Das Mehrwertsteuergesetz muss immer wieder dafür herhalten, für eine bestimmte Interessengruppe eine Besserstellung zu erwirken. So gibt es einen Normalsatz (8,1 Prozent ab dem Jahr 2024), einen Sondersatz für Beherbergung (neu 3,8 Prozent) und einen reduzierten Satz (neu 2,6 Prozent). Ein Tierarztbesuch mit einem Papagei, einer Angorakatze oder einem Golden Retriever wird mit dem Normalsatz besteuert. Für Maultiere, Ziegen und Hühner hingegen gilt der reduzierte Satz.

Noch absurder: Für einen Brunch gilt der Normalsatz. Bei einem Frühstück nach einer Übernachtung im Hotel gilt hingegen der Sondersatz für Beherbergungen.

Obendrauf sieht das Gesetz je nach Art des Betriebs oder der Leistung verschiedene Ausnahmen und Privilegien vor. In der Buchhaltung hat das zur Folge, dass man mit einem komplizierten System verschiedener Codes arbeiten muss.

Auch wenn wir im internationalen Vergleich bezüglich der Bürokratie gut dastehen, gibt es Handlungsbedarf. Allein die Erhebung der Mehrwertsteuer (MWST) kostet die Unternehmen in der Schweiz über 1,5 Milliarden Franken pro Jahr – und dies trotz der Digitalisierungs- und Vereinfachungsinitiativen, die das Finanzdepartement vorantreibt. Die Unternehmen fungieren als Steuereintreiber und nehmen damit eine staatliche Aufgabe wahr. Anstelle der MWST-Bürokratie wäre dieses Geld besser in die Löhne der Mitarbeitenden oder in neue Anschaffungen investiert.

Schätzungen der eidgenössischen Steuerverwaltung gehen davon aus, dass ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz Einsparungen von über 500 Millionen Franken zur Folge hätten. Das ist nicht Geld, das dem Staat zur Erledigung seiner Aufgabe fehlen würde. Im Gegenteil: Auch die Verwaltung würde von der heutigen Bürokratie entlastet werden und entsprechend Gelder einsparen.

Doch nur mit der Einführung eines Einheitssatzes ist es noch nicht getan. Eine grosse Vereinfachung wäre auch das Streichen der verschiedenen Ausnahmen und Privilegien. Damit könnte der Umfang des Gesetzes bestimmt halbiert und der generelle Mehrwertsteuersatz gesenkt werden.

Wenn es darum geht, konkrete Ideen gegen die steigende Bürokratielast zu formulieren, sind sich die verschiedenen Akteure kaum je einig. Im Falle der Mehrwertsteuer ist hingegen den meisten klar: Die Komplexität hat in den letzten Jahren aufgrund neuer Privilegien stark zugenommen.

Es wäre ein mutiges Zeichen des Parlaments, einen tieferen Einheitssatz zu definieren. Es mag viele Lobbys geben, die damit begreiflicherweise Mühe haben. Die Vereinfachung käme aber einem allgemeinen Konjunkturförderungspaket gleich. Erstens kann die generelle Mehrwertsteuer gesenkt werden, zweitens würden ungemein viele Ressourcen frei, die sich in Zukunft besser einsetzen liessen.

Stellen wir uns vor, in kleineren Unternehmen müsste man sich nicht mehr regelmässig den Kopf über die Buchhaltung zerbrechen, sondern könnte mehr Zeit mit den Kunden und Firmenprojekten verbringen. Als Gastrounternehmer hätte ich diese gewonnene Zeit gerne genutzt, um das Controlling unserer Firma weiterzuentwickeln und somit die Kostenkontrolle zu verbessern. Jemand anderes würde die Zeit in einen Mitarbeiterworkshop oder in den Austausch mit einem wichtigen Kunden investieren.

Das sind allesamt Interaktionen, die Wertschöpfung generieren können. Mühsames Handling der Finanzbuchhaltung hingegen generiert nur Stirnrunzeln und schlaflose Nächte.

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QOSHE - Wir sollten die Privilegien in der Mehrwert­steuer streichen - Andri Silberschmidt
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Wir sollten die Privilegien in der Mehrwert­steuer streichen

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12.12.2023

Als vier Freunde und ich 2017 eine Gastronomiefirma gründeten, kam schnell die Frage auf: Wer wird die Buchhaltung machen? Dank meiner Berufslehre als Bankkaufmann und meinem betriebswirtschaftlichen Studium war ich prädestiniert für diese Aufgabe. So habe ich in den Anfangsjahren jede Rechnung kontrolliert, bezahlt und verbucht. Das ging so lange gut, bis der Korrekturaufwand unseres Treuhänders grösser war, als wenn er die Buchhaltung gleich selbst geführt hätte.

Wahrscheinlich finden sich viele kleinere Unternehmen in dieser Situation wieder. Das Schweizer Mehrwertsteuergesetz umfasst 63 Seiten und 116 Gesetzesartikel. Die Verordnung gar 64 Seiten und 167 Artikel. Da reicht ein einfaches Studium nicht mehr aus, um den Durchblick zu haben.

Das Mehrwertsteuergesetz muss immer wieder dafür herhalten, für eine bestimmte Interessengruppe eine Besserstellung zu erwirken. So gibt es einen Normalsatz (8,1 Prozent ab dem Jahr 2024), einen Sondersatz für Beherbergung (neu 3,8 Prozent) und einen reduzierten Satz (neu 2,6 Prozent). Ein........

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