Soldaten verrichten ihren Dienst oft zusammen in engen Räumen. Ob in Kasernen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen: Die besondere Nähe kann natürlich ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringen.

Das ist die bis heute aufrechterhaltene Begründung dafür, dass Soldaten immer noch einer Impfpflicht gegen Corona unterliegen – als einzige Berufsgruppe in der Bevölkerung im Jahr 2024.

Das ist absurd genug. Denn etwa Pflegekräfte, ob sie nun in Kliniken, Reha-Einrichtungen oder Heimen arbeiten, hocken in ihrem Dienst ähnlich nah aufeinander und haben zudem meist noch intensiven körperlichen Kontakt mit Patienten – also einer besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppe. Sie waren auch einer – einrichtungsbezogenen – Impfpflicht unterworfen. Allerdings nur vom 16. März bis zum 31. Dezember 2022.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist also längst gekippt, und es hätte sie eigentlich nie geben dürfen. Denn als sie in Kraft trat, war bereits bekannt, dass die Impfung gegen Corona nicht den umfassenden Schutz bietet, der anfangs versprochen war. Und es war ebenso bekannt, dass es – auch entgegen des viel zu lange verkündeten Narrativs – eben doch Nebenwirkungen gibt, und zwar auch unerwünschte, und zwar auch schwere.

Bei Pflegekräften kann man zumindest immer noch argumentieren, dass sie mit und an Patienten arbeiten, die nun mal am stärksten von diesem Virus gefährdet waren, nämlich Alte und Kranke und oft immungeschwächte Personen. Da kommt es auf jede Gefährdung an, und sei sie noch so gut abgemildert durch die in Kliniken vorgeschriebenen strengen Hygienemaßnahmen.

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18.03.2024

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heute

Allerdings war absehbar, dass genau die Pflegekräfte „an der Front“ natürlich auch schnell mitbekommen, wenn Patienten etwa mit schweren Impfnebenwirkungen eingeliefert werden, und dass es nachvollziehbar ist, wenn sie sich selbst vor ähnlichen Folgen für ihre Gesundheit schützen möchten – indem sie sich etwa nicht impfen lassen. Da Deutschland ohnehin über viel zu wenige Pflegekräfte verfügt und es in sehr vielen Häusern schon förmlich brennt, wenn auch nur kleinere Teile der Belegschaft ausfallen, konnte man auf Dauer auf ungeimpfte Pflegekräfte nicht allerorts verzichten.

Außerdem musste Karl Lauterbach (SPD) Ende 2022 auch mehr oder weniger kleinlaut zugeben, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht „nicht fortsetzungswürdig“ und „medizinisch kaum noch zu rechtfertigen“ sei. Weil sie vor den aktuell kursierenden Corona-Varianten nicht in relevantem Maße vor der Weitergabe des Virus schütze. Zudem waren die Fallzahlen weitaus niedriger als vom Bundesgesundheitsminister damals noch prognostiziert.

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Aus welchem Grund nun aber die Impfpflicht gegen Corona bei der Bundeswehr immer noch gelten soll, ist nicht nachvollziehbar. Genauso wenig ist nachvollziehbar, dass am Dienstag ein 27-jähriger Hesse im bayerischen Schweinfurt vor Gericht verurteilt wurde, weil er die Impfung verweigert hatte. Er hatte angegeben, dass ihm die Entwicklung der Impfung viel zu kurz vorgekommen sei, sein Vorgesetzter hatte gesagt, es hätten zunächst viele Soldaten Bedenken gehabt.

Die Impfpflicht bei der Bundeswehr ist seit November 2021 in Kraft und nennt sich dort „Duldungspflicht“. Weil Soldaten noch eine ganze Reihe weiterer Impfungen „erdulden“ müssen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Wer sich widersetzt, muss mit einem Strafverfahren und darüber hinaus mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Nun gibt es aber inzwischen einige gesundheitliche und auch gesellschaftliche Gründe, die gegen eine Corona-Impfpflicht sprechen. Denn weder gibt es derzeit ein ausgeprägtes Corona-Geschehen noch wurden die Impfstoffe – wie erhofft – so verfeinert, dass sie einen kompletten Schutz bieten, noch wurde, wie von Lauterbach bereits vor einem Jahr versprochen, die Hilfe für Corona-Impfgeschädigte ordentlich auf die Beine gestellt.

Im Gegenteil: Wer nach der Impfung gegen Corona schwer oder auch nur mittelschwer erkrankt ist, fällt durch alle Raster. Das in Deutschland sogenannte Post-Vac-Syndrom wird von den Krankenkassen oft immer noch nicht anerkannt, sodass der Versuch der Linderung zahlreicher, teils lebensbedrohlicher Beschwerden von vielen aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Bei den ganz wenigen zuständigen Ambulanzen gibt es weiterhin Wartelisten.

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Viele Impfgeschädigte können zudem aufgrund mannigfaltiger Symptome nicht mehr arbeiten. Die Versorgungsämter kommen aber mit der Bearbeitung der Anträge kaum nach. Zudem gilt es als äußerst schwierig, einen Impfschaden überhaupt kausal nachzuweisen. Darüber hinaus sind die Ämter, die für die Überprüfung zuständig sind, auch für die Auszahlung im Schadensfalle zuständig, das kann für Zielkonflikte sorgen.

Zu guter Letzt hat die Politik dafür gesorgt, dass die Hersteller von der Haftung im Schadensfall befreit sind, Patienten können sich also nicht mal an diesen wenden ohne erheblichen juristischen Aufwand. Dafür haben manche Patienten weder Kraft noch Zeit. Die Berliner Zeitung berichtete erst jüngst vom Fall einer schwer geschädigten jungen Patientin, deren Ärzte ihre keine großen Überlebenschancen mehr einräumen, weil ihr Zustand sich immer weiter verschlechtert.

Zu all diesem Elend kommt hinzu, dass ein Teil der Gesellschaft selbst solchen schweren Fällen den Impfschaden abspricht und viele mittelschwer Betroffenen als Simulanten abstempelt. Vor allem weil das Thema Impfung während der Pandemie so stark politisiert und moralisiert wurde, dass manche von dem Trip noch Jahre später nicht mehr abzubringen sind. Sie sind der festen Überzeugung, sie hätten das Recht dazu, anderen Menschen erstens gegen ihren Willen eine medizinische Behandlung abverlangen zu dürfen, deren Folgen ganz offensichtlich nicht für jeden gleichartig und vorher auch nicht absehbar sind. Und zweitens Impfgeschädigten unterstellen zu dürfen, sie hätten andere Motive als um Hilfe im Schadensfall zu bitten, sie seien etwa „rechts“ oder sonst wie zu diffamieren.

Das ist eine sehr bedrohliche Entwicklung, die ihre Ursprünge natürlich in der Pandemie und der extremen damit verbundenen Angst vor Tod und Krankheit hat. Sie hat ihre Ursprünge aber auch in der Politik, die zu großen Teilen damals dafür gesorgt hat, dass es überhaupt möglich war, Ungeimpfte zu Treibern der Pandemie zu erklären und aus dem gesellschaftlichen Leben auszuschließen.

Und genau jene Politik muss nun auch wieder aus diesem Kardinalfehler herausfinden und wiedergutmachen, was noch gutzumachen ist. Verteidigungsminister Boris Pistorius von der SPD etwa täte gut daran, jetzt endlich auch die Impfpflicht bei den Soldaten abzuschaffen.

Im vergangenen Mai hatte er noch im Bundestag gesagt, er schließe „nicht aus, dass wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber dieser Zeitpunkt ist noch nicht gekommen“. Er ist aber inzwischen längst da, die Pandemie ist längst vorbei. Worauf wartet der Minister noch?

Dann würden sich nämlich auch Richter weniger schwertun damit, die Verweigerung einer Spritze als das anzuerkennen, was sie auch sein kann: der Schutz des eigenen Lebens. Denn Soldaten treten zwar dafür an, im Zweifel ihr Leben im Krieg zu verlieren. Sie haben aber nie dafür unterschrieben, dass sie sich gegen ihren Willen einer medizinischen Behandlung unterziehen lassen müssen, die in – hoffentlich sehr wenigen – Fällen zum Tod und in anderen zu Arbeitsunfähigkeit geführt hat. Das ist ein Unterschied zu den sonstigen Gefahren bei der Bundeswehr. Ein Soldat kann nicht ermessen, wie groß oder wie klein das Risiko eines Impfschadens ist, wenn es das Robert-Koch-Institut oder das Paul-Ehrlich-Institut nicht einmal zuverlässig können.

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Und es ist auch ein Unterschied zur sonstigen Befehlsverweigerung. Soldaten treten an, um ihr Heimatland notfalls mit ihrem eigenen Leben zu verteidigen, aber dazu müssen sie dann auch körperlich in der Lage sein. Würde in den Kasernen, ein Beispiel, etwa Essen serviert, an dem ein – auch nur ganz kleiner – Teil der Soldaten erkranken oder gar sterben würde, dann könnte man es einem Soldaten zwar noch als Befehlsverweigerung auslegen, wenn er das Essen verweigert, obwohl sein Vorgesetzter ihn dazu auffordert.

Würde dieser Fall aber im Nachhinein vor Gericht kommen, dann fände sich heutzutage wohl kaum ein Richter, der den essensverweigernden Soldaten verurteilen würde. Man muss sich solche vereinfachenden Vergleiche manchmal zu Gemüte führen, weil während der Pandemie aufgrund der Panik die Logik bei manchen ausgesetzt hat. Wir sind jetzt wieder – vergleichsweise – sicher. Das ist noch nicht bei allen angekommen. Wir dürfen jetzt wieder in den üblichen Kategorien denken und arbeiten, der Ausnahmezustand ist vorbei.

Dass der Richter am Dienstag das vorhergehende Urteil gegen den hessischen Bundeswehrsoldaten auf Zeit, der 2023 entlassen wurde, aufgehoben hat, ist nicht mehr zeitgemäß. Das Amtsgericht in Bad Kissingen hatte ihn zuvor freigesprochen, ähnlich wie einen weiteren Soldaten, der die Impfung verweigert hatte. Nun soll aufgrund des neuerlichen Rechtsspruchs der 27-Jährige doch noch 4050 Euro Strafe in Raten zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch Pistorius wäre gut beraten, dieses Urteil zum Anlass zu nehmen, die Impfpflicht für die Bundeswehr schleunigst zu kassieren.

QOSHE - Angriff auf die Gesundheit der Soldaten: Schluss mit der Corona-Impfplicht beim Bund! - Ruth Schneeberger
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Angriff auf die Gesundheit der Soldaten: Schluss mit der Corona-Impfplicht beim Bund!

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20.03.2024

Soldaten verrichten ihren Dienst oft zusammen in engen Räumen. Ob in Kasernen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen: Die besondere Nähe kann natürlich ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringen.

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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist also längst gekippt, und es hätte sie eigentlich nie geben dürfen. Denn als sie in Kraft trat, war bereits bekannt, dass die Impfung gegen Corona nicht den umfassenden Schutz bietet, der anfangs versprochen war. Und es war ebenso bekannt, dass es – auch entgegen des viel zu lange verkündeten Narrativs – eben doch Nebenwirkungen gibt, und zwar auch unerwünschte, und zwar auch schwere.

Bei Pflegekräften kann man zumindest immer noch argumentieren, dass sie mit und an Patienten arbeiten, die nun mal am stärksten von diesem Virus gefährdet waren, nämlich Alte und Kranke und oft immungeschwächte Personen. Da kommt es auf jede Gefährdung an, und sei sie noch so gut abgemildert durch die in Kliniken vorgeschriebenen strengen Hygienemaßnahmen.

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Allerdings war absehbar, dass genau die Pflegekräfte „an der Front“ natürlich auch schnell mitbekommen, wenn Patienten etwa mit schweren Impfnebenwirkungen eingeliefert werden, und dass es nachvollziehbar ist, wenn sie sich selbst vor ähnlichen Folgen für ihre Gesundheit schützen möchten – indem sie sich etwa nicht impfen lassen. Da Deutschland ohnehin über viel zu wenige Pflegekräfte verfügt und es in sehr vielen Häusern schon förmlich brennt, wenn auch nur kleinere Teile der Belegschaft ausfallen, konnte man auf Dauer auf ungeimpfte Pflegekräfte nicht allerorts verzichten.

Außerdem musste Karl Lauterbach (SPD) Ende 2022 auch mehr oder weniger kleinlaut zugeben, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht „nicht........

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